Straßenverkehrsrecht
Das Straßenverkehrsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Teilbereiche:
- Straßenverkehrsrecht
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht
Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten etc.
Oder lassen Sie das lieber Ihren Anwalt machen. Denn der arbeitet mit dem besten Argument, das es gibt dem Gesetz. Wenn Sie bei einem Autounfall unschuldig sind, wird Ihr Anwalt sogar von der gegnerischen Versicherung bezahlt.